60. Sitzung des Abgeordnetenhauses

Maja Lasic, MdA betont in der 60. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses erneut die Bedeutung eines Rahmenvertrages zwischen den Gewerkschaften und dem Land Berlin für Honorarkräfte. Insbesondere Volkshochschuldozent*innen befinden sich in der Grauzone eines arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses. Dieses vereint die Nachteile von Selbstständigkeit und fehlender Festanstellung hinsichtlich der sozialen Sicherheit. Dies führte uns kürzlich die Corona Krise vor Augen: Mit einem Änderungsantrag soll nunmehr sichergestellt werden, dass die Honorare bis zur Wiedereröffnung aller Einrichtungen ausgezahlt werden. Parallel sollen online Angebote ausgebaut werden, sodass auch diejenigen Volkshochschuldozent*innen beschäftigt werden, deren Veranstaltungen nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden können.

Rede im Wortlaut

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir befassen uns heute das zweite Mal mit dem vorliegenden Antrag. Das erste Mal war im März, kurz bevor Corona alles in unserer Stadt in einen Ausnahmezustand versetzt hat. Der Fokus des Antrags war – und das gilt immer noch –, die soziale Absicherung der Volkshochschuldozentinnen und -dozenten in Berlin. Die Herausforderungen, mit denen unsere Volkshochschuldozentinnen und -dozenten kämpfen, sind alle, die wir von Selbstständigen kennen, angefangen von der Angst vor dem Verlust von Aufträgen bei Krankheit,
keinem Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach Elternzeit, Krankengeld, keiner Sicherung eines Mindestvolumens von Stunden – die Liste kann beliebig fortgesetzt werden. Der Unterschied zwischen Volkshochschuldozentinnen und -dozenten und üblichen Selbstständigen ist aber, dass der Arbeitgeber in der Regel nicht beliebig ist, sondern die Volkshochschule selbst. Sie sind damit
Selbstständige beim Land Berlin; wir tragen für diese Beschäftigten eine besondere Verantwortung.


Die Debatte, die es zu führen gilt, ist daher, wie in dieser Grauzone der arbeitnehmerähnlichen Verhältnisse die soziale Absicherung gewährleistet werden kann. Wir sagen ganz klar: Wir wollen die soziale Sicherheit für alle
Volkschuldozentinnen und -dozenten! Aber wie soll das gehen, wenn man das Thema Festanstellung nicht aufgreift? – Der Weg, den Bremen gegangen ist, zeigt uns, wie wir das gestalten sollen. Wir fordern daher den Senat auf, noch in dieser Legislaturperiode einen Rahmenvertrag mit Gewerkschaften und Volkshochschulen zu erarbeiten, und hoffen, dass dabei mehr Kontinuität, mehr
Sicherheit, mehr Wertschätzung für unsere Volkshochschuldozentinnen und -dozenten herauskommt.

So weit haben wir das Thema im März schon besprochen. Seitdem ist aber eine Menge passiert, und die Notlage zeigt in einer besonderen Form, wie belastend die Situation für die Honorarkräfte beim Land Berlin ist. Unsere Volkshochschuldozentinnen, unsere Musikschullehrkräfte, unsere Honorarkräfte der Berliner Bildungsstätten und Erinnerungsorte – all diese Menschen drohten, in der Krise direkt in die Arbeitslosigkeit abzudriften. Daher war es entscheidend, dass der Senat die Fortzahlung der Honorare in der Zeit der Krise beschlossen hat.

Wir kommen jedoch jetzt an einen Punkt, an dem die Einrichtungen allmählich wieder öffnen – aber nur anteilig. Im Zuge dieser teilweisen Wiedereröffnung stellen sich zahlreiche Fragen, die wir durch den Änderungsantrag, den wir zu dem Ursprungsantrag eingereicht haben, auch beantworten wollen.
Wir fordern daher durch die aktuelle Änderung den Senat auf, folgende Schritte zu unternehmen: Solange Einrichtungen geschlossen sind, muss dieselbe Regelung gelten, die auch in den vergangenen Monaten der Coronakrise
galt, nämlich: Wir zahlen die Honorare weiter. Bei der jeweiligen Wiedereröffnung müssen wir uns dabei ehrlich machen: Es wird nur ein Teil der Angebote im Präsenzunterricht möglich sein. Die Schlüsselfrage ist daher: Was passiert mit dem Rest? – Wichtigste Antwort muss sein, dass neben dem Präsenzangebot möglichst viele weitere Angebote online durchgeführt werden und unsere
Honorarkräfte auf diesem Wege abgesichert werden. Es darf dabei jedoch nicht passieren, dass in einem Bezirk neben Präsenzangeboten sehr viele, vielfältige Onlineangebote entstehen, in einem anderen Bezirk jedoch nicht.


Wir fordern den Senat daher auf, ein koordiniertes Vorgehen der Bezirke sicherzustellen und damit möglichst viele der Honorarkräfte, die keine Präsenzangebote durchführen können, auf diesem Wege abzusichern.
Wenn für Honorarkräfte weder ein Präsenzangebot möglich ist noch die Etablierung eines Onlineangebotes eine Alternative ist, können wir die Betroffenen nicht Regen stehen lassen, und wir erwarten vom Senat, dass er für die Betroffenen bis zur vollständigen Wiedereröffnung eine
Perspektive bietet. Damit lassen wir die Honorarkräfte nicht im Regen stehen in der Krise, und das ist das Mindeste, was ihnen als Dank für ihre wertvolle Arbeit gebührt.

– Vielen Dank!