Plenarrede · Bildung
Zweites Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften / 11. Pflichtschuljahr – durchdacht und langfristig angelegt im Sinne eines Berufs- Chancenjahres einführen!
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Rede im Wortlaut
Im Parlament.
Im Wortlaut.
Protokollseiten 4920–4921
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute kommt ein großes Kapitel zu seinem Ende.
Wir haben im Laufe des letzten Jahres unzählige Male über das Schulgesetz debattiert, auch hier, in verschiedensten Konstellationen, auch in unserem Ausschuss. Deswegen werde ich mich in meinem Beitrag nicht auf die großen Punkte konzentrieren, über die wir intensiv gesprochen haben - das sind vor allen Dingen der Übergang auf das Gymnasium und das 11. Pflichtschuljahr.
Das sind die wichtigsten Errungenschaften dieses Schulgesetzes. Ich konzentriere mich auf die anderen Änderungen, die angesichts der großen Brocken gegebenenfalls untergehen, und komme in diesem Kontext auch auf die Rolle des Parlaments in der Beratung eines Schulgesetzes. Es lohnt sich ein Vergleich zwischen dem Referentenentwurf aus dem November und der jetzigen Beschlussfassung, die wir heute gemacht haben.
An einem solchen Vergleich sieht man auch, wie am Ende - manchmal auch sehr erfolgreich - ein Abgleich zwischen dem, was eine Verwaltung will, und dem eigentlichen Willen, den wir als Parlament hineintragen, stattfindet - gerade, wenn es um besonders vulnerable Gruppen geht. festmachen. Das erste ist das von der jetzt quatschenden Kollegin Marianne Burkert-Eulitz gerade hervorgehobene Schulgesetz Sie sich befasst haben. Es ist auf jeden Fall nicht das, was wir heute beschließen.
Der zentrale Aspekt des Ruhens der Schulpflicht im § 43b, auf den Sie sich auch beziehen, bezieht sich nicht Es geht um die besonders schwerwiegenden Fälle, bei denen sämtliche anderen pädagogischen Maßnahmen vorher nicht gegriffen haben, bei denen es auch um Opferschutz im schulischen Kontext geht und um die Begleitung der Jugendlichen. Das heißt auch: Die Gesetze haben uns an der Stelle eine Verpflichtung gegeben, uns damit zu befassen, und das Parlament hat an dieser Stelle dafür gesorgt, dass es eine kontinuierliche Überprüfung gibt, damit auch für die Kinder die Sicherstellung der Rückkehr in die Schule gewährleistet wird. Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 4921 19.
Wahlperiode Vergleichbar ist es auch mit dem Verbund der Oberstufen. Wir stehen zu unserem Versprechen, dass jede Schule zu jedem Abschluss führt. Das wird auf dem Weg der Verbundoberstufen möglicher sein.
Insbesondere können Verbünde mit den Oberstufenzentren ausgebaut werden und damit die dortigen Kapazitäten auch für die allgemeinbildenden Gänge genutzt werden. Das Losverfahren muss reformiert werden. Wir haben den entsprechenden Öffnungsparagrafen dafür gestärkt und sorgen dafür, dass es dabei nicht zu einer Unterscheidung zwischen ISS und Gymnasien kommt.
Daher muss ich sagen: Ich freue mich über den heutigen Abschluss und sehe nicht die angekündigte Rolle rückwärts, sondern eine behutsame Weiterentwicklung des Schulgesetzes. Es gilt im Bildungsbereich wie immer: Nach einer Schulgesetznovelle ist vor einer Schulgesetznovelle.
Sobald wir aus der Sommerpause zurück sind, fangen wir mit dem Thema freie Schulen an, fangen wir mit dem Thema soziale Barrierefreiheit und Zugang zu freien Schulen an, fangen wir mit Anreizen an, wenn es darum geht, dass es auch für die freien Schulen attraktiv ist, sich und Schüler mit Förderbedarf, Geflüchtete und diejenigen dem Thema Inklusion und soziale Barrierefreiheit zu widmen, und diese Debatte wird mindestens genauso spannend wie die, die wir hinter uns haben. Ich freue mich! - Vielen Dank!
Quellennachweis
Stenografisches
Protokoll.
Abgeordnetenhaus von Berlin · 19. Wahlperiode · Sitzung 19/51 · 04. Juli 2024 · S. 4920–4921
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