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Plenarrede · Bildung

Abschluss von Hochschulverträgen gemäß § 2a Berliner Hochschulgesetz für den Zeitraum 2024 bis 2028

Zur Rede
Maja Lasić im Abgeordnetenhaus von Berlin

Rede im Wortlaut

Im Parlament.
Im Wortlaut.

Protokollseiten 3369

3 Min. Lesezeit

Das Pult ist für mich von der Höhe her richtig eingestellt, Frau Neugebauer. Das passiert mir sonst nie. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

An diesem für die Hochschulen wichtigen Tag lohnt sich ein Blick zurück in die Geschichte. Als eines der ersten Bundesländer hat Berlin im Jahr 1997 das Instrument der Hochschulverträge eingeführt und seitdem kontinuierlich eingesetzt, ausgeweitet und weiterentwickelt. Ähnlich wie in der finanziellen Krise in den Nullerjahren zeigt sich heute, wie enorm wichtig die Hochschulverträge für unsere Hochschullandschaft sind.

Sie schaffen in den uns bevorstehenden Zeiten finanzieller Engpässe langfristige Stabilität und Planbarkeit. Das ist auch der richtige Blickwinkel für die zentrale Zahl der Hochschulverträge. Die fünfprozentige Steigerung der Zuschüsse ist richtig und wichtig, denn sie gibt unseren Hochschulen den finanziellen Spielraum, um sich weiterzuentwickeln und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Heute ist daher ein guter Tag, nicht nur für unsere Hochschulen, sondern für alle Berlinerinnen und Berliner. Ich freue mich. Geld allein bedeutet sehr viel, aber ebenso wichtig ist gute Steuerung.

Deshalb möchte ich inhaltlich auf das Instrument der leistungsbasierten Finanzierung eingehen. Die Revolution bei der Einführung der Hochschulverträge bestand nämlich nicht in der finanziellen Sicherheit für die Hochschulen, die ich gerade erwähnte, sondern im Wechsel von der bis dahin erfolgten Inputsteuerung hin zu der seitdem gültigen Outputsteuerung. Das bedeutet, dass das Land Berlin die Höhe seiner Zuschüsse an die Hochschulen von der Erfüllung konkreter Zielvorgaben abhängig macht, die vorab gemeinsam ausgehandelt werden.

In anderen Bereichen der Politik ist dieser Wechsel noch nicht erfolgt. Der schulische Bereich zum Beispiel leidet heute noch darunter, dass hauptsächlich über Input gesteuert wird. Umso wichtiger ist es, dass wir in den Bereichen, in denen wir mit Outputsteuerung arbeiten, das Instrument kontinuierlich weiterentwickeln und leistungsfähig erhalten.

Ich freue mich daher besonders über die Weiterentwicklung im Bereich der leistungsbezogenen Indikatoren, die Begrenzung auf wenige aussagekräftige Indikatoren und vor allem die Abschaffung der bisher möglichen Deckungsfähigkeit zwischen den weniger aussagekräftigen Indikatoren und denen, die tatsächlich Leistungsfähigkeit messen. Diese Weiterentwicklung wird unsere Hochschulen in ihrer Innovation stärken und die Steuerungsmöglichkeiten des Landes in zentralen Bereichen aufrechterhalten. Das ist gut so.

Was beinhalten die aktuellen Hochschulverträge noch? - Stichwort Gute Arbeit: Die Steigerung der Mindestbeschäftigungsanteile auf 75 Prozent und der Quote der unbefristeten Beschäftigten im akademischen Mittelbau von 35 auf 40 Prozent zeigt, dass wir den Schwerpunkt Gute Arbeit in der Wissenschaft weiter ausbauen. Plenarprotokoll 19/38 16. November 2023 Stichwort Lehrkräftebildung: Das Ziel der Koalition, die Kapazitäten für jährlich 2 500 Absolvierende zu schaffen, wurde über Sondermittel jenseits der Hochschulverträge finanziert.

Die qualitativen Maßnahmen jedoch, die dazu beitragen werden, dass nicht nur die Zahl unserer Studienanfängerinnen und Studienanfänger steigt, sondern auch die Zahl der Absolvierenden, werden der eigentliche Paradigmenwechsel bei der Lehrkräftebildung sein. Dazu zählt vor allem die von uns angestrebte Einführung des Bachelor of Education für das Grundschullehramt. Darüber hinaus stärken wir Forschung und Transfer.

Wir stärken nachhaltige Hochschule, Gleichstellung und Digitalisierung. All diese Themen kommen in den vorliegenden Hochschulverträgen nicht zu kurz und werden unsere Hochschulen innovativer, transferorientierter, gerechter und zukunftsfähiger machen. Wie Sie sehen, Hochschulverträge können viel, aber sie können nicht alles.

Insbesondere können Sie nicht den Sanierungsstau unserer Hochschulen auflösen. Auch wenn die Mittel für den Bauunterhalt signifikant gestiegen sind, sind für die Lösung dieses Problems andere Debatten und Instrumente notwendig. Es ist auch bereits klar, dass unser Haushalt nicht mehr leisten kann als das, was jetzt in der Investitionsplanung veranschlagt ist.

Die Debatte darüber, wie man eine Hochschulbauoffensive noch in dieser Legislatur beginnen kann, bleibt also unser aller offenes To-do für die kommende Zeit. Mein Fazit für die Hochschulverträge lautet daher: ganz viel Licht, Freude und eine kurze Verschnaufpause, und dann geht es gleich mit den nächsten Baustellen unserer Hochschulen weiter, Baustellen im wahrsten Sinne des Wortes. - Vielen Dank!

Quellennachweis

Stenografisches
Protokoll.

Abgeordnetenhaus von Berlin · 19. Wahlperiode · Sitzung 19/38 · 16. November 2023 · S. 3369

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Drucksachen

19/1250 Vorlage · 20.10.2023