Anträge im Abgeordnetenhaus
Abgeordnete haben über Anträge die Möglichkeit, Gesetzesinitiativen zu ergreifen oder Einfluss auf das Handeln des Senats zu nehmen (Quelle: Parlament-Berlin).
Sobald meine Anträge veröffentlicht sind, werden sie hier zu finden sein. Alle Drucksachen und Anträge sind hier nachzulesen.
Bessere soziale Absicherung von Volkshochschuldozent*innen: Antrag Drs. 18/2756
Bereits im März habt die Rot-Rot-Grüne-Koalition einen Antrag zur sozialen Absicherung von Volkshochschuldozent*innen in das Parlament eingebracht. Die Corona-Krise stellt aber auch die VHS-Dozent*innen vor neue Herausforderungen. Daher haben wir unseren Antrag angepasst. Neben den mittelfristigen Verbesserungen durch einen Rahmenvertrag zwischen den Gewerkschaften und dem Land Berlin zur sozialen Absicherung, haben wir kurzfristige Maßnahmen für die Corona-bedingten Probleme beschlossen. Mitunter soll mit dem Antrag sichergestellt werden, dass die Honorare trotz Schließung der Volkshochschulen fortgezahlt werden. Wenn Einrichtungen jetzt Stück für Stück öffnen, soll durch den Ausbau von online Angeboten sichergestellt werden, dass auch diejenigen Dozent*innen deren Veranstaltungen nicht in Präsenz stattfinden, beschäftigt werden können.
Bester Start an Berliner Schulen – Verbesserungen bei Willkommensklassen: Antrag Drs. 18/2727
Bevor junge Geflüchtete in Berlin in eine Regelklasse, besuchen Sie zunächst eine Willkommensklasse. Diese haben das Ziel, den Geflüchteten erste Erfahrungen mit dem Berliner Schulsystem zu vermitteln und vor allem sprachlich an den Regelunterricht heranzuführen. Bislang waren die entsprechenden Regelungen unverbindlich in einem Leitfaden zur Integration neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher enthalten. Mit unsrem Antrag wird sich dies ändern:
- Die Empfehlungen, die im Leitfaden vorhanden sind, sollen rechtlich verbindlich werden. Das betrifft insbesondere Curricula für sämtliche Fächer und eine bessere Verzahnung mit dem Unterricht der Regelklassen.
- Die Schulpflicht der Willkommensschüler*innen geht vor. So sollen alle zugezogenen Kinder und Jugendliche innerhalb von zwei Wochen die Schule besuchen. Bisher gab es zum Teil lange Wartezeiten und -listen.
- Der Übergang in eine Regelklasse wird besser ausgestaltet. Insbesondere soll verhindert werden, dass Regelklassen sich ausschließlich aus Willkommensschüler*innen zusammensetzen, weil dadurch wesentliche Effekte des gemeinsamen Lernens verloren gehen.
- Lehrkräfte die in einer Willkommensklasse unterrichten werden verstärkt unterstützt. Dazu zählen mitunter Fortbildungsangebot für Deutsch als Zweitsprache. Zudem sollen diese Lehrkräfte die häufig noch befristet angestellt sind, eine Festanstellung erhalten.
Der komplette Wortlaut des Antrags samt aller zu etablierenden Maßnahmen und den einzelnen Bereichen, in denen diese Maßnahmen umzusetzen sind, finden Sie hier.
Chancengerechtigkeit an Schulen in Zeiten von Corona : Antrag Drs. 18/2691
Auch in Zeiten von Corona muss der Fokus auf der Chancengerechtigkeit in Schulen liegen, denn die Corona-Pandemie erhöht in besonderer Weise die Gefahr, dass die Schere beim Bildungserfolg aufgrund des sozialen Hintergrunds der Familie weiter auseinander geht. Wir fordern den Senat daher auf, Maßnahmen umzusetzen, die genau dem entgegenwirken.
Wir sprechen uns für die Anschaffung von Endgeräten aus und zwar für alle Kinder, die es sich nicht leisten können. Wir fordern eine Fortbildungsoffensive für PädagogInnen und erklären auch wie diese zu stemmen ist und zwar indem man Potential von Personal der Volkshochschulen oder Jugendbildungsstätten einbezieht und diesen die Möglichkeit bietet, darüber – trotz Corona – auch weiter ihre Gehälter zu erhalten. Das ist eine echte Win-win-Situation und Verzahnung zwischen Erwachsenenbildung und Allgemeinbildung.
Wir brauchen jegliches Personal, das zu den multiprofessionellen Teams der Schulen gehört. Nicht nur Lehrkräfte, sondern alle Beteiligte der multiprofessionellen Teams sollen an der Bewältigung der Krise beteiligt sein. Denn nur so schaffen wir es den Seilakt im Mischbetrieb zwischen Notbetreuung, Präsenzunterricht, Prüfungen und Homeschooling zu bewältigen. Und wir wollen sämtlichen räumliche Kapazitäten im Umfeld der Schule nutzen. Vor allem die Jugendeinrichtungen und Familienzentren in der Nachbarschaft.
Wir als Koalition sagen aber vor allem klipp und klar: Wenn Präsenzunterricht Mangelware ist, dann ist es die Aufgabe der Politik denjenigen, die Präsenzunterricht besonders benötigen, mehr davon zu geben. Diejenigen Kinder für die es zuhause schwer ist zu lernen, denen die Eltern nicht helfen können und die neu in dieser Stadt sind, gehören zwingend zurück in die Schule!
Der komplette Wortlaut des dringlichen Antrags samt aller zu etablierenden Maßnahmen und den einzelnen Bereichen, in denen diese Maßnahmen umzusetzen sind, finden Sie hier.
Bessere soziale Absicherung von Volkshochschuldozent*innen: Antrag Drs. 18/2514
Neben den vielen Schulischen Themen geraten die Volkshochschulen und die Situation ihrer Beschäftigten häufig in Vergessenheit. Der von der Koalition auf initiative der SPD eingebrachte und vom Abgeordnetenhaus beschlossene Antrag zielt darauf ab, die soziale Absicherung der VHS-Dozent*innen zu verbessern. Mit dem Antrag soll das folgende erreicht werden:
- Rahmenvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit den Gewerkschaften für eine tarifvertragsähnliche Absicherung der Beschäftigten.
- Verbesserung der sozialen Absicherung von Dozent*innen im Rahmen der Ausführungsvorschrift „Honorare VHS“.
- Das Personalvertretungsgesetz soll mit dem Ziel geändert werden, künftig auch die VHS-Dozent*innen im Sinne des Tarifvertragsgesetze unter das Landespersonalvertretungsgesetz fallenden Beschäftigtenkreis zu zählen.
Der Antrag reiht sich in die diesjährigen Beschlüsse zum Landeshaushalt 20/21 ein: Zum einen werden wir ab August 2020 die Honorare von 31,10 € (Basishonorar) in zwei Stufen auf 35,00€ erhöhen. Das entspricht im Jahr 2020 einem Haushaltsvolumen von 2,2 Mio Euro und im Jahr 2021 6,5 Mio Euro. Zum anderen werden wir jährlich weitere 2 Mio Euro in die Hand nehmen um den Anteil der festangestellten Lehrkräfte zu erhöhen.
Gesetz zum Mittagessen an Schulen
-
„Alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe erhalten ein kostenbeteiligungsfreies Mittagessen. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6, dieein Gymnasium oder eine Integrierte Sekundarschule besuchen. Im Übrigen erhalten die Schülerinnen und Schüler auf eigene Kosten ein Mittagessen.
Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften
- Gemeinschaftsschule
Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wird die Gemeinschaftsschule innerhalb des Zweisäulenmodells als schulstufenübergreifende Schulart im Schulgesetz verankert. Hierdurch ergänzt die Gemeinschaftsschule dauerhaft das schulische Angebot und trägt zu einer Entkopplung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg bei.
- Oberstufen im Verbund
Integrierte Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen ohne gymnasiale Oberstufe erhalten die Möglichkeit, eine Oberstufe im Verbund zu bilden, so dass der durchgängige Weg zum Abitur nicht mehr mit einem Schulwechsel verbunden ist. Diese Möglichkeit wird ins Schulgesetz aufgenommen.
- Zuschläge bei der Personalausstattung im Ganztag
Die Personalzuschläge in der ergänzenden Förderung und Betreuung werden vom Kindertagesförderungsgesetz entkoppelt. Damit soll den Bedürfnissen von Schülerinnen und Schüler besser nachgekommen werden. - SIBUZ
Das inklusive Schulsystem wird im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt und die schulpsychologische und inklusionspädagogische Beratung (SIBUZ) wird schulgesetzlich neu verankert.
- Betreuung durch Träger der freien Jugendhilfe
Die Schulkonferenz einer Schule kann nunmehr einen Antrag auf Wechsel von öffentlichem Personal zu einer Betreuung durch einen Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen der ergänzenden Förderung und Betreuung stellen und umgekehrt
- Inklusive Schwerpunktschulen
Die inklusive Schwerpunktschule wird im Schulgesetz verankert - Gewalt und Krisenprävention
An jeder Schule wird verpflichtend ein Krisenteam eingerichtet, dessen Aufgabe insbesondere die Gewalt- und Krisenprävention in der Schule ist. - DSGVO
Die datenschutzrechtlichen Vorschriften werden hinsichtlich der automatisierten Datenverarbeitung an Schulen an die DSGVO angepasst.
Gesetz zum Mittagessen an Schulen
-
„Alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe erhalten ein kostenbeteiligungsfreies Mittagessen. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6, dieein Gymnasium oder eine Integrierte Sekundarschule besuchen. Im Übrigen erhalten die Schülerinnen und Schüler auf eigene Kosten ein Mittagessen.
Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften
- Gemeinschaftsschule
Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wird die Gemeinschaftsschule innerhalb des Zweisäulenmodells als schulstufenübergreifende Schulart im Schulgesetz verankert. Hierdurch ergänzt die Gemeinschaftsschule dauerhaft das schulische Angebot und trägt zu einer Entkopplung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg bei.
- Oberstufen im Verbund
Integrierte Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen ohne gymnasiale Oberstufe erhalten die Möglichkeit, eine Oberstufe im Verbund zu bilden, so dass der durchgängige Weg zum Abitur nicht mehr mit einem Schulwechsel verbunden ist. Diese Möglichkeit wird ins Schulgesetz aufgenommen.
- Zuschläge bei der Personalausstattung im Ganztag
Die Personalzuschläge in der ergänzenden Förderung und Betreuung werden vom Kindertagesförderungsgesetz entkoppelt. Damit soll den Bedürfnissen von Schülerinnen und Schüler besser nachgekommen werden. - SIBUZ
Das inklusive Schulsystem wird im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt und die schulpsychologische und inklusionspädagogische Beratung (SIBUZ) wird schulgesetzlich neu verankert.
- Betreuung durch Träger der freien Jugendhilfe
Die Schulkonferenz einer Schule kann nunmehr einen Antrag auf Wechsel von öffentlichem Personal zu einer Betreuung durch einen Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen der ergänzenden Förderung und Betreuung stellen und umgekehrt
- Inklusive Schwerpunktschulen
Die inklusive Schwerpunktschule wird im Schulgesetz verankert - Gewalt und Krisenprävention
An jeder Schule wird verpflichtend ein Krisenteam eingerichtet, dessen Aufgabe insbesondere die Gewalt- und Krisenprävention in der Schule ist. - DSGVO
Die datenschutzrechtlichen Vorschriften werden hinsichtlich der automatisierten Datenverarbeitung an Schulen an die DSGVO angepasst.
Brennpunktzulage: Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin
Um möglichst viele und gute Lehrkräfte mit Lehrbefähigung dafür zu gewinnen, an Schulen in schwieriger Lage tätig zu werden oder dort zu bleiben, wird mit dem beschlossenen Gesetz eine Zulage für Lehrkräfte an diesen Schulen erreicht. Ziel darüber hinaus ist, im Sinne einer Gleichbehandlung, auch das weitere pädagogische wie nicht-pädagogische Personal, das an diesen Schulen arbeitet, höher zu vergüten.
Die im Besoldungsrecht vorgesehene Zulage gilt über die Regelungen des Tarifvertrags über
die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) auch
für tarifbeschäftigte Lehrkräfte.
Von einer Schule in schwieriger Lage wird dann ausgegangen, wenn der Anteil der Schülerinnen und
Schüler mit Befreiung von der Zahlung eines Eigenanteils an den Kosten der Lernmittel 80% beträgt (sogenannte LmB-Quote). Bei diesem Anteil besteht eine sehr heterogene und herausfordernde Schülerschaft, mit der für die Lehrkraft ein hohes Maß an Mehraufwand einhergeht, welcher diese Zulage rechtfertigt.
Die Zahlung der Zulage wird befristet bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 vorgesehen. Als Anspruchsgrundlage gilt die LmB-Quote des Schuljahres 2017/18 für den gesamten Gewährungszeitraum.
Gemeinschaftsschule als eine schulstufenübergreifende Regelschule im Schulgesetz verankern (27.06.2017)
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Quereinsteiger*innen besser unterstützen und integrieren (14.06.2018)
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
2. die die gestufte Absenkung der bisherigen Unterrichtsverpflichtung der Quereinsteigenden von 19 auf 17 Stunden und die Nutzung der dadurch freiwerdenden zeitlichen Ressourcen der Quereinsteigenden verpflichtend für Hospitationen;
3. die Festlegung, dass Unterricht durch Quereinsteigende über die ersten zwei Monate hinweg für mindestens ein Drittel ihrer Stunden gemeinsam mit anleitenden Lehrkräften, Mentor/innen und/oder Coaches stattfinden soll, um einen fließenden Einstieg und schrittweise Verantwortungsübernahme zu ermöglichen;
4. die Einrichtung eines Stipendienprogramms, um Bachelor-Absolvent*innen der MINT-Fächer oder des Faches Musik ohne bisherigen Lehramtsbezug für einen Quereinstiegsmaster für das Lehramt in MINT-Fächern und Musik zu gewinnen (100 Stipendien a 500 € monatlich für zwei Jahre).
5. die Sicherstellung, dass die zwei Entlastungsstunden für anleitende Lehrkräfte auch verpflichtend für Mentoring der Quereinsteigenden eingesetzt werden;
6. die Sensibilisierung der Schulleitungen dafür, das Personal gemäß des Ausbildungsstandes einzusetzen, damit in der Schuleingangsphase keine quereinsteigenden auszubildenden Lehrkräfte als reguläre Lehrkräfte oder als Klassenleitung eingesetzt werden;
7. Angebote der personenorientierten Beratung für auszubildende Lehrkräfte und Studienräte in ihrem ersten Dienstjahr an Grundschulen in Form von Supervision, Coachings sowie Einzel- und Gruppensettings bereitzustellen;
8. die Organisation von Gesprächen und Beratungsangeboten für angehende Quereinsteigende, beispielsweise am Berlin-Tag gemeinsam mit ehemaligen Quereinsteiger*innen, die die Staatsprüfung erfolgreich absolviert haben;
9. die Vermittlung von Hospitationen und Praktika vor dem Arbeitseinstieg für Quereinsteigende, die noch keine Erfahrung als Lehrkräfte ( z.B. im Rahmen der PKB) haben, welche möglichst an Schulen mit großem Bedarf stattfinden sollen. Dies ist insbesondere im Grundschulbereich notwendig.
10. die Einführung von Funktionsstellen (sogenannter Ausbildungsnavigatoren) an den Schulen, die besonders viele auszubildende Lehrkräfte betreuen, die mit zusätzlichen Betreuungs-Poolstunden gezielt auszubildende Lehrkräfte anleiten und begleiten und die Unterstützung des Erfahrungsaustausches in kollegialen Austauschgruppen organisieren;
11. das Achtgeben darauf, dass es an einzelnen Schulen zu keiner unangemessenen Konzentration von Quereinsteigenden unter den neu eingestellten Lehrkräften kommt.
Medienkompetenz mit Rundem Tisch Medienbildung stärken (13.06.2017)
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Sprachliche Vielfalt in Berlin als Reichtum begreifen und im Unterricht weiterentwickeln! (05.04.2017)
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Kooperationsverbot im Bildungsbereich aufheben (22.03.2017)
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: